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   KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18   

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https://dejure.org/2020,79306
KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,79306)
KG, Entscheidung vom 28.04.2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,79306)
KG, Entscheidung vom 28. April 2020 - 6 U 111/18 (https://dejure.org/2020,79306)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, abzustellen (vgl. § 172 Abs. 2 VVG in der Fassung vom 23. November 2007.; BGH, Urteile vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, Rn. 17 ff., VersR 1993, 1470).

    Kommt es zu einem Berufswechsel, ist deshalb grds. der neu ergriffene Beruf und dessen Ausgestaltung entscheidend; der vorherige Beruf bleibt als Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nur dann maßgebend, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93, Rn. 20, VersR 1995, 159).

    Soweit er behauptet, dass er wegen der zu den orthopädischen Beeinträchtigungen hinzugekommenen Einschränkungen auf psychiatrischem Gebiet nicht in der Lage gewesen wäre, seinen früheren Beruf als Verkaufsdirektor auszuüben, kann er sich darauf angesichts der hier vorliegenden Konstellation nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BGH stützen, wonach es auch bei einem Berufswechsel für die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf die zuletzt "in gesunden Tagen" ausgeübte Tätigkeit ankommt, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgt ist (vgl. Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 Rn. 20; Bußmann, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versicherungsrechts - Berufsunfähigkeitsversicherung und Rechtsschutzversicherung, RuS 2018, 453 ff., 455).

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Kommt es zu einem Berufswechsel, ist deshalb grds. der neu ergriffene Beruf und dessen Ausgestaltung entscheidend; der vorherige Beruf bleibt als Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nur dann maßgebend, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93, Rn. 20, VersR 1995, 159).

    Soweit er behauptet, dass er wegen der zu den orthopädischen Beeinträchtigungen hinzugekommenen Einschränkungen auf psychiatrischem Gebiet nicht in der Lage gewesen wäre, seinen früheren Beruf als Verkaufsdirektor auszuüben, kann er sich darauf angesichts der hier vorliegenden Konstellation nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BGH stützen, wonach es auch bei einem Berufswechsel für die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf die zuletzt "in gesunden Tagen" ausgeübte Tätigkeit ankommt, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgt ist (vgl. Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 Rn. 20; Bußmann, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versicherungsrechts - Berufsunfähigkeitsversicherung und Rechtsschutzversicherung, RuS 2018, 453 ff., 455).

  • OLG Hamm, 19.12.2018 - 20 U 39/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Mit der Definition bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in § 1 Ziff. 1 und 3 BUV wird mit dem Zusatz "die ärztlich nachzuweisen sind" unmissverständlich herausgestellt, dass es für den Nachweis der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls eines medizinischen Befunds bedarf (für die insoweit gleichlautenden Musterbedingungen BUZ 1975: BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 -, VersR 1995, 1431, Rn. 13 nach juris; vgl. auch: Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 7; Baumann in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2019, § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Rn. 125 ff.; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl., § 2 Rn.2 i.V.m. Rn. 48; Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 1. Aufl., § 2 BUV Rn. 233ff; Gramse in Staudinger/Halm/ Wendt, Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 1 BUV 2008 Rn. 3; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018 - 20 U 75/17 -, VersR 2018, 1241, Rn. 106 nach juris; Urteil vom 19.12.2018 - 20 U 39/18 -, Rn. 52 nach juris, - insoweit in faktischer Abkehr von seiner früheren, vom Kläger zitierten Rspr.).
  • OLG Hamm, 27.04.2018 - 20 U 75/17

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähikeitsversicherung

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Mit der Definition bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in § 1 Ziff. 1 und 3 BUV wird mit dem Zusatz "die ärztlich nachzuweisen sind" unmissverständlich herausgestellt, dass es für den Nachweis der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls eines medizinischen Befunds bedarf (für die insoweit gleichlautenden Musterbedingungen BUZ 1975: BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 -, VersR 1995, 1431, Rn. 13 nach juris; vgl. auch: Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 7; Baumann in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2019, § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Rn. 125 ff.; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl., § 2 Rn.2 i.V.m. Rn. 48; Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 1. Aufl., § 2 BUV Rn. 233ff; Gramse in Staudinger/Halm/ Wendt, Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 1 BUV 2008 Rn. 3; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018 - 20 U 75/17 -, VersR 2018, 1241, Rn. 106 nach juris; Urteil vom 19.12.2018 - 20 U 39/18 -, Rn. 52 nach juris, - insoweit in faktischer Abkehr von seiner früheren, vom Kläger zitierten Rspr.).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15 - m.w.N. seiner Rspr., Rn. 15 nach juris, VersR 2017, 147).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, abzustellen (vgl. § 172 Abs. 2 VVG in der Fassung vom 23. November 2007.; BGH, Urteile vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, Rn. 23, NJW 2017, 1620 und BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, Rn. 17 ff., VersR 1993, 1470).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Diese müssen gerade bei psychischen Erkrankungen zwar nicht in Befunden der Apparatemedizin oder sonstigen objektivierbaren Befunden bestehen, ausreichend ist vielmehr eine ärztliche Feststellung, die auf die Beschwerdeschilderung des Patienten gestützt ist (BGH, Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 289/97 -, Rn. 15 nach juris, VersR 1999, 838), die allerdings nach richtiger Ansicht nicht allein in der Übernahme der reinen Beschwerdeschilderung liegen darf (Baumann a.a.O., Rn. 129; Rogler a.a.O., Rn. 242; Mertens a.a.O., Rn. 2).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Mit der Definition bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in § 1 Ziff. 1 und 3 BUV wird mit dem Zusatz "die ärztlich nachzuweisen sind" unmissverständlich herausgestellt, dass es für den Nachweis der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls eines medizinischen Befunds bedarf (für die insoweit gleichlautenden Musterbedingungen BUZ 1975: BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 -, VersR 1995, 1431, Rn. 13 nach juris; vgl. auch: Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 7; Baumann in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2019, § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Rn. 125 ff.; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl., § 2 Rn.2 i.V.m. Rn. 48; Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 1. Aufl., § 2 BUV Rn. 233ff; Gramse in Staudinger/Halm/ Wendt, Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 1 BUV 2008 Rn. 3; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018 - 20 U 75/17 -, VersR 2018, 1241, Rn. 106 nach juris; Urteil vom 19.12.2018 - 20 U 39/18 -, Rn. 52 nach juris, - insoweit in faktischer Abkehr von seiner früheren, vom Kläger zitierten Rspr.).
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 91/16

    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer

    Auszug aus KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18
    Soweit er behauptet, dass er wegen der zu den orthopädischen Beeinträchtigungen hinzugekommenen Einschränkungen auf psychiatrischem Gebiet nicht in der Lage gewesen wäre, seinen früheren Beruf als Verkaufsdirektor auszuüben, kann er sich darauf angesichts der hier vorliegenden Konstellation nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BGH stützen, wonach es auch bei einem Berufswechsel für die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf die zuletzt "in gesunden Tagen" ausgeübte Tätigkeit ankommt, wenn der Berufswechsel ausschließlich leidensbedingt erfolgt ist (vgl. Urteil vom 14.12.2016 - IV ZR 527/15, Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93 Rn. 20; Bußmann, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versicherungsrechts - Berufsunfähigkeitsversicherung und Rechtsschutzversicherung, RuS 2018, 453 ff., 455).
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